Der / die Kassier(in)

  • führt ordnungsgemäß die Kassa (Handkassa, Sparbuch, Girokonto etc.) und das Kassabuch.

  • verwahrt sorgfältig die Belege (Belege sind fortlaufend zu nummerieren und mit der laufenden Nummer im Kassabuch einzutragen).

  • erstellt einen Budgetvorschlag.
  • verwahrt sorgsam die Elternvereinsgelder.

Zahlungsanweisungen, Überweisungen und sonstige Kontobelege müssen – je nach Statut – von Vorsitzendem und/oder Kassier (bzw. deren Stellvertreter/innen) unterzeichnet sein! Bei Banken sollten nur Vorsitzende/r und Kassier/in sowie deren Stellvertreter/innen für Sparbücher und Konten des Elternvereins zeichnungsberechtigt sein. Die Zeichnungsberechtigung und Kassaführung darf nicht an vereinsfremde Personen (Direktor/in, Lehrer/in) delegiert werden.

Wichtig ist, dass Ausgaben nur im Einklang mit Beschlüssen der Hauptversammlung oder des Elternvereinsausschusses erfolgen dürfen.