Finanzielle Unterstützung

Schulveranstaltungen sind eines der effizientesten Mittel zur Stärkung und Förderung der Klassengemeinschaft. Eine Teilnahme sollte somit allen Schülerinnen und Schüler offenstehen, deshalb hat sich der Elternverein für deren Unterstützung ausgesprochen.
Der Elternverein unterstützt - ohne Antrag – z.B. Sprachreisen. Jede Schülerin, jeder Schüler, deren Eltern den EV-Beitrag einbezahlt haben, erhalten für die Sprachreise automatisch einen Zuschuss in Höhe von EUR 30,-.

Weiters erhält jede Klasse pro Schülerin/pro Schüler, deren Eltern den EV-Beitrag bezahlt haben, pro Schuljahr EUR 8,- Klassenzuschuss (zuzüglich im Tagesinternat EUR 4,-).

Da die Termine für mehrtägige Schulveranstaltungen wie Sprachreisen, Skikurse, Sportwochen etc. bereits Monate bzw. Jahre im Vorhinein bekannt sind, wird davon ausgegangen, dass diese Projekte an sich noch kein Kriterium darstellen, um finanzielle Unterstützung seitens des EV zu beantragen.

Selbstverständlich unterstützt der EV außergewöhnliche Härtefälle und unvorhergesehene Notfälle mit Zuschüssen aus dem Sozialtopf. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur Mitglieder des EV antragsberechtig sind. (Die Mitgliedschaft zum EV begründet sich durch jährliche Einzahlung des EV-Beitrags.)

 

Anspruchsvoraussetzungen für finanzielle Unterstützung aus dem Sozialfonds des Elternvereins:

  • eingezahlter EV-Beitrag
  • außergewöhnlicher Härtefall oder unvorhergesehener Notfall.

Bitte beachten Sie:
Eine Unterstützung aus dem Sozialfond kann nur einmalig für eine Schülerin / einen Schüler während seiner Schulzeit in einer Schultype (VS, MWS, EWS, FS, ALG) beantragt werden. (Setzt die Schülerin / der Schüler seine Schullaufbahn am Standort Sta. Christiana fort zB von der VS in die WMS, so kann selbstverständlich in der anderen Schultype – unter Wahrung der oben angeführten Kriterien – wieder ein Antrag gestellt werden).

Diese Rahmenbedingungen legen die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung durch den EV fest. Der EV stellt jedoch klar, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch den EV gibt und die endgültige Entscheidung über eine Förderung und deren Höhe beim Elternvereinsvorstand liegt.

Sollten Sie von einer unvorhergesehen Notsituation oder einem außergewöhnlichen Härtefall betroffen sein, bitte zögern Sie nicht und nehmen Sie mit dem Vorstand des Elternvereins Kontakt auf!

Bitte entnehmen Sie weitere Informationen zu allgemeinen Förderungen und Unterstützungen unserer Homepage.

 

Das Kontaktformular für Zuschüsse und Anträge aus dem Sozialtopf ist hier zu finden:

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