Der / die Rechnungsprüfer(in)

  • überprüft sämtliche Belege, Kassabuch, Sparbuch und gegebenenfalls Girokonto, sowie der Kontobewegungen.
  • überwacht die widmungsgemäße Verwendung der Elternvereinsgelder.
  • legt den Prüfbericht bei der Hauptversammlung vor.
  • kann mehrmals jährlich die Vereinsabrechnungen prüfen, mindestens aber einmal vor der Jahreshauptversammlung.
  • ist ausschließlich der Jahreshauptversammlung verantwortlich.
  • stellt bei der Hauptversammlung den Antrag auf Entlastung des scheidenden Vorstandes.
  • Bei Bedarf können sie eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen (Verdacht auf Unregelmäßigkeiten in der Verbandsführung, Ausfall der Vorsitzenden ...).

Wichtig ist, dass

  • Rechnungsprüfer/innen zu Sitzungen des Vorstands und des Ausschusses eingeladen werden können, sind aber nicht stimmberechtigt.
  • die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben hinsichtlich der in Protokollen festgehaltenen Beschlüsse zu erfolgen hat!
  • ohne Bericht über die Rechnungsprüfung und Freigabe der Jahresabrechnung durch die Rechnungsprüfer das Vereinsjahr nicht abgeschlossen werden kann (Entlastung des Vorstands unmöglich).
  • alle Schriftstücke des Elternvereins von Vorsitzendem und Schriftführer unterzeichnet sein müssen! In allen Schreiben des Vereins muss die ZVR Zahl ausgewiesen sein!