Zahlungsanweisungen, Überweisungen und sonstige Kontobelege müssen – je nach Statut – von Vorsitzendem und/oder Kassier (bzw. deren Stellvertreter/innen) unterzeichnet sein! Bei Banken sollten
nur Vorsitzende/r und Kassier/in sowie deren Stellvertreter/innen für Sparbücher und Konten des Elternvereins zeichnungsberechtigt sein. Die Zeichnungsberechtigung und Kassaführung darf nicht an
vereinsfremde Personen (Direktor/in, Lehrer/in) delegiert werden.
Wichtig ist, dass Ausgaben nur im Einklang mit Beschlüssen der Hauptversammlung oder des Elternvereinsausschusses erfolgen dürfen.